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IT-Systemprüfung

 

Die IT-Revision oder auch IT-Systemprüfung findet im Rahmen der Prüfung des Jahreabschlusses eines Unternehmens statt. Dabei wird der buchhalterische steuerliche Teil des Jahresabschlusses von einem Wirtschaftsprüfer durchgeführt, während die IT-Revision in der Regel von hierauf spezialisierten Firmen vollzogen wird. Die IT-Revision muss nach den Anforderungen bestimmter Regelwerke des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) durchgeführt werden und beurteilt die Angemessenheit und Ordnungsmäßigkeit der elektronischen Rechnungslegung. Zur elektronischen Rechnungslegung zählen dabei nicht nur das ERP- oder Finanzbuchhaltungssystem, sondern auch vor- und nachgelagerte Systeme. Dies können zum Beispiel Warenwirtschafts-, Materialverwaltungs-, Faktura-, eCommerce- oder EDIFACT-Systeme sein.

 

 Die Ergebnisse der IT-Revision werden in einem so genannten "Vermerk" dem Jahresabschlussbericht hinzugefügt. Dieser Vermerk enthält neben der Beurteilung der vorhandenen Schwachstellen und Risiken der IT-gestützten Prozesse auch konkrete Handlungsempfehlungen, wie diese Schwachstellen behoben werden können. Zusätzlich wird eine Wertigkeit der Schwachstellen und Risiken angegeben.

 

Bei einer IT-Revision werden die folgenden Aspekte der IT geprüft und bewertet:

  • IT-Strategie
  • IT-Umfeld
  • IT-Organisation
  • IT-Infrastruktur
  • IT-Anwendungen
  • IT-gestützte Geschäftsprozesse
  • IT-Überwachungssystem
  • IT-Outsourcing
  • Internet-Nutzung.

Erfahrung als Vorsprung nützen!

 
 
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